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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19   

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https://dejure.org/2020,56942
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19 (https://dejure.org/2020,56942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2020 - L 14 R 150/19 (https://dejure.org/2020,56942)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2020 - L 14 R 150/19 (https://dejure.org/2020,56942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - hier bei einem Industriemeister Fachrichtung Rohrnetzbau und ...

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden Erwerbstätigkeit täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - hier bei einem Industriemeister Fachrichtung Rohrnetzbau und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19
    Beide Alternativen - sowohl die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen als auch die schwere spezifische Behinderung - setzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass ein körperliches Leistungsvermögen für ausschließlich nur noch leichte Tätigkeiten besteht (BSG, Urteil vom 11.05.1999, B 13 RJ 71/97 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 und Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, in Juris; vgl. auch Freudenberg in: Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 43 SGB VI, Rdn. 167).
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19
    Beide Alternativen - sowohl die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen als auch die schwere spezifische Behinderung - setzen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung voraus, dass ein körperliches Leistungsvermögen für ausschließlich nur noch leichte Tätigkeiten besteht (BSG, Urteil vom 11.05.1999, B 13 RJ 71/97 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 und Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R, in Juris; vgl. auch Freudenberg in: Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 43 SGB VI, Rdn. 167).
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19
    Der Kläger ist schließlich auch nicht deshalb voll erwerbsgemindert, weil bei ihm eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Behinderung anzunehmen wäre (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 19.08.1997, 13 RJ 55/96, und vom 30.10.1997, 13 RJ 49/97, beide in juris).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 55/96

    Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2020 - L 14 R 150/19
    Der Kläger ist schließlich auch nicht deshalb voll erwerbsgemindert, weil bei ihm eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Behinderung anzunehmen wäre (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 19.08.1997, 13 RJ 55/96, und vom 30.10.1997, 13 RJ 49/97, beide in juris).
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